B-Schicht Stelle / Ablaugerei, Stand: 01.11.2020

**1. Geltung der Bedingungen **

unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten, sofern der Kunde Kaufmann ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

2. Leistungsgegenstand Gegenstand unserer Leistungen sind die chemische und mechanische Entlackung,

3. Preise

Bearbeitungspreise, Rabatte und Aufmaßart ergeben sich, wenn nicht bei Auftragsannahme anderweitig vereinbart, aus der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Die Preise beinhalten die Übernahme und Rückgabe der zu bearbeitenden Gegenstände ab unserem Betriebsgrundstück.

4. Auftragsabwicklung

Aufträge gelten erst mit unserer schriftlichen Bestätigung als angenommen. Gleiches gilt für Auftragsänderungen, Vorbehalte und Nebenabreden. An- und Abtransport der zu bearbeitenden Gegenstände übernimmt der Auftraggeber auf eigene Gefahr. Die Gefahr geht mit dem Verlassen unseres Betriebes auf den Auftraggeber über. Wird der Transport durch den Auftraggeber verzögert, geht die Gefahr zu diesem Zeitpunkt auf ihn über.

7. Annahmeverzug, Abnahmeverzug

Selbstabholer sind verpflichtet, die zu bearbeitenden Gegenstände spätestens eine Woche nach dem von uns mitgeteilten Termin abzuholen. Geschieht dies nicht, werden die Gegenstände gegen eine tägliche Lagergebühr von 5 € selbst auf Lager genommen. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme um mehr als 6 Monate in Verzug, so sind wir berechtigt, die nicht abgeholten Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.

01.01.2021

8. Gewährleistung, Haftung

Der Auftraggeber hat die zu bearbeitenden Gegenstände bei Abholung oder unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und zu prüfen. Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Erhalt der Gegenstände schriftlich geltend zu machen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung schließt Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind zunächst auf das Recht, Nachbesserung zu verlangen, beschränkt. Schlägt diese fehl, so kann der Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind jedoch sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Für Mängel, Schäden und Mangelfolgeschäden, die bei der Bearbeitung der uns überlassenen Gegenstände wegen unrichtiger mündlicher oder schriftlicher Angaben des Auftraggebers entstehen, haften wir nicht.

9. Zahlungsbedingungen

Rechnungen werden mit dem Datum des vereinbarten Abholtermins gefertigt, die Zahlungsfristen laufen vom Rechnungsdatum ab. Zahlungen sind spätestens bei Übergabe der Ware fällig, abweichende Zahlungsziele bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugs- und Stundungszinsen in Höhe des jeweiligen Überziehungszinses der Kreditinstitute zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Banküberweisungen oder Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige bei uns eingeht, als Zahlungseingang.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist der Sitz der jeweils abwickelnden Niederlassung. Als Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, 86167 Augsburg vereinbart, soweit nicht ein anderes Gericht ausdrücklich zuständig ist.

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Ergänzende Vereinbarungen für Entlackung:

Holz ist ein organischer Werkstoff von unterschiedlicher Beschaffenheit und Belastbarkeit und damit Zersetzungsprozessen unterworfen. Deckende Anstriche nehmen uns häufig die Möglichkeit, die Beschaffenheit des Materials und seine Verarbeitung zu erkennen. Deshalb können wir keine Gewährleistung dafür übernehmen, dass sich die Auftragsgegenstände zur Bearbeitung mit unseren Verfahren eignen, insbesondere dass sich Holzteile nicht verziehen oder dass Beschichtungen sich nicht lösen lassen.

Insbesondere sind von der Haftung ausgeschlossen:

▹ Klein- und Drechselteile, die sich beim Ablaugen lösen.

▹ Bei Holzteilen, die schon vor dem Ablaugen Schäden, z.B. durch Einwirkung von Licht,

Schädlingen oder Witterung o.ä. aufwiesen, besteht die Möglichkeit, dass diese durch Restsalze beschädigt oder zerstört werden (z.B. Quellschäden)

▹ Durch Lichteinfluss kann Holz beim Ablaugen stark fasern.

▹ Obst- und Harthölzer enthalten Gerbsäure und verfärben sich.

Ein Aufhellen ist technisch möglich, fragen Sie uns.

▹ Bei harzreichen Hölzern kann beim Auftraggeber erheblicher Zeitaufwand für Neutralisation und Trocknung entstehen.

▹ Beschichtungsmaterialien stellen unterschiedlichste Anforderungen an den Untergrund.

Vor einer Neulackierung ist deshalb die Eignung zu überprüfen.